
Im Eigenmittelgrundsatz gelten als Passivpositionen: 1. Unter Passiva der Bilanz auszuweisende Schulden einschl. zeitanteiliger Aufwendungen , auch wenn diese noch nicht den zugehörigen bilanziellen Posten zugeordnet sind. 2. Liefer- und Zahlungsverpflichrungen aus Kassa- und Termingeschäft en sowie Verpflichtungen zur Zahlung von Kapitalbetr...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/passivposten-im-eigeninittelgrunds
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